Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn:
"Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.
Verboten ist die Justierung am Tacho von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.